Liebhaberei im steuerrecht
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Definition
Unter Liebhaberei im Steuerrecht versteht man eine Tätigkeit, die nicht mit der Absicht betrieben wird, nachhaltig Gewinne zu erzielen. Stattdessen wird diese häufig aus persönlichem Interesse oder Leidenschaft praktiziert. Die Erträge aus solchen Aktivitäten sind in der Regel steuerlich irrelevant, da die Verluste nicht abgezogen werden dürfen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Fotos von ihrem Garten sind das Ergebnis ihrer Liebhaberei, die jedoch keinerlei Gewinne erzielt.
- Der Steuerberater stellte fest, dass seine Malerei als Liebhaberei galt und somit keine Einnahmen versteuert werden mussten.
- Viele Künstler betreiben ihre Arbeit zunächst als Liebhaberei, bis sie genug Kunden gewinnen.
- Wenn die Aufwendungen die Einnahmen übersteigen, kann das Finanzamt Liebhaberei unterstellen.