Lit. in gesetzen

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Definition

Die Abkürzung „lit.“ in Gesetzen steht für das lateinische Wort „literae“, was in diesem Kontext „Worte“ oder „Buchstaben“ bedeutet. Diese Abkürzung wird verwendet, um auf spezifische Abschnitte, Paragrafen oder Punkte innerhalb eines Textes zu verweisen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Gesetzgebung wird oft auf spezifische Paragrafen verwiesen, indem „lit.“ verwendet wird.
  • Der Text in der Verordnung ist präzise, sodass jede „lit.“ eine klare Bedeutung hat.
  • Bei der Auslegung von Gesetzen ist es wichtig, die jeweilige „lit.“ im Kontext zu betrachten.
  • Die juristische Praxis erfordert ein genaues Verständnis der verwendeten „lit.“ in den entsprechenden Gesetzestexten.