Lka

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Definition

LKA steht für "Landeskriminalamt", eine deutsche Behörde, die für die Verbrechensbekämpfung und -aufklärung auf Landesebene zuständig ist. Es handelt sich um eine zentrale Organisation, die Informationen sammelt, analysiert und den Polizeien der jeweiligen Bundesländer zur Verfügung stellt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das LKA ermittelt im Fall einer Serienvergewaltigung in der Hauptstadt.
  • Aufgrund von neuen Erkenntnissen hat das LKA die Ermittlungen wieder aufgenommen.
  • Das Landeskriminalamt arbeitet eng mit anderen europäischen Ermittlungsbehörden zusammen.
  • Im Rahmen der Präventionsarbeit führt das LKA regelmäßig Aufklärungskampagnen durch.