Lohnpfändung
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Definition
Die Lohnpfändung ist ein rechtliches Verfahren, bei dem ein Gläubiger einen Teil des Einkommens eines Schuldners direkt vom Arbeitgeber des Schuldners einziehen lässt. Dies geschieht meist, um offene Forderungen, wie zum Beispiel Schulden, zu begleichen. Die Lohnpfändung wird durch einen gerichtlichen Beschluss oder eine Vollstreckungsankündigung eingeleitet und kann sowohl für regelmäßig wiederkehrende Gehälter als auch für einmalige Zahlungen gelten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Lohnpfändung wird ein Teil des Gehalts direkt an den Gläubiger überwiesen.
- Möchte der Schuldner der Lohnpfändung entkommen, sollte er möglichst frühzeitig mit seinem Gläubiger sprechen.
- Eine Lohnpfändung kann für den Betroffenen erhebliche finanzielle Einschränkungen mit sich bringen.
- Wenn eine Lohnpfändung angeordnet wird, muss der Arbeitgeber des Schuldners reagieren und den entsprechenden Betrag einbehalten.