Mandat in der politik
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Definition
Ein Mandat in der Politik bezeichnet das Recht und die Befugnis eines gewählten Vertreters, im Namen seiner Wählerschaft Entscheidungen zu treffen und Gesetze zu erlassen. Es wird in der Regel durch eine Wahl erteilt und ist an die Stimme der Bürger gebunden, die den Mandatsträger gewählt haben. Mandate sind oft für einen bestimmten Zeitraum gültig und enden in der Regel mit der nächsten Wahl.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Abgeordnete erhielt sein Mandat nach der letzten Wahl und ist nun für die Interessen seiner Wähler zuständig.
- Im Bundestag wird das Mandat im Rahmen von Abstimmungen und Diskussionen wahrgenommen.
- Der Bürger hat das Recht, sein Mandat durch eine neue Wahl zu erneuern oder abzulehnen.
- Durch die Abberufung eines Mandats verliert der Politiker seine Befugnisse und kann nicht mehr für die Wähler sprechen.