Mandate
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Ein Mandat bezeichnet eine Auftrags- oder Vollmachtsvergabe, durch die eine Person oder Institution (der Mandatar) von einer anderen (dem Mandanten) befugt wird, in deren Namen zu handeln. Es kann sich dabei um rechtliche, politische oder wirtschaftliche Mandate handeln.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Politiker erhielt ein Mandat für eine weitere Amtszeit im Parlament.
- Im Rahmen seines Mandats war der Anwalt verpflichtet, die Interessen seines Mandanten zu vertreten.
- Der Geschäftsführer handelte im Mandat der Gesellschafter und nahm wichtige Entscheidungen für das Unternehmen vor.
- Nach der Wahl wurde das Mandat des Abgeordneten offiziell bestätigt.