Mdk in der pflege
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Definition
MDK steht für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Er ist eine Institution, die in Deutschland für die fachliche Begutachtung von medizinischen Leistungen sowie deren Notwendigkeit zuständig ist. Der MDK prüft die Qualität der Pflege und die medizinische Versorgung, vor allem in Einrichtungen wie Altenheimen oder Krankenhäusern, um sicherzustellen, dass die Standards eingehalten werden und die Versicherten die notwendige Hilfe erhalten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der MDK hat die Pflegeeinrichtung auf ihre Qualität hin überprüft und stellte positive Ergebnisse fest.
- In vielen Fällen engagiert der MDK externe Gutachter, um eine neutrale Bewertung vorzunehmen.
- Die Zusammenarbeit mit dem MDK ist für Pflegeeinrichtungen essenziell, um die Anforderungen der Krankenkassen zu erfüllen.
- Bei Beschwerden über Pflegeleistungen kann sich der Betroffene direkt an den MDK wenden, um eine Untersuchung beantragen.