Mehr als geringfügige beschäftigung

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Definition

Mehr als geringfügige Beschäftigung bezeichnet eine Arbeitsform, bei der ein Arbeitnehmer regelmäßig und in einem gewissen Umfang beschäftigt ist, der über die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) hinausgeht. Dies wird in der Regel durch die Anzahl der Arbeitsstunden oder das erzielte Einkommen definiert. Eine solche Beschäftigung unterliegt in Deutschland den üblichen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und bringt damit auch höhere Ansprüche und Pflichten sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber mit sich.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Viele Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten mehr als geringfügig, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
  • Die Regelungen zur mehr als geringfügigen Beschäftigung sind oft komplex und erfordern juristische Kenntnisse.
  • In letzter Zeit gibt es eine steigende Anzahl von Stellenanzeigen, die mehr als geringfügige Beschäftigung anpreisen.
  • Die Unterschiede zwischen geringfügiger und mehr als geringfügiger Beschäftigung sind für viele Arbeitnehmer unklar.