Merkzeichen g im schwerbehindertenausweis

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Definition

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis steht für "geringfügige Behinderungen". Es wird Personen zuerkannt, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung in ihren mobility eingeschränkt sind, aber dennoch in der Lage sind, sich selbstständig zu bewegen. Dieses Merkzeichen ermöglicht bestimmte Nachteilsausgleiche, wie etwa ermäßigte Eintrittspreise oder spezielle Parkausweise.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Merkzeichen G zeigt an, dass die betroffene Person in ihrer Mobilität eingeschränkt ist.
  • Viele Menschen mit dem Merkzeichen G haben Anspruch auf ermäßigte Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr.
  • Eine Beantragung des Merkzeichens G erfordert eine ärztliche Bescheinigung über die entsprechende Einschränkung.
  • Im Alltag profitieren viele mit dem Merkzeichen G von speziellen Angeboten für Menschen mit Behinderungen.