Mindestens 6 stunden arbeitsfähig

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Definition

"Mindestens 6 Stunden arbeitsfähig" bezeichnet die Fähigkeit einer Person, über einen Zeitraum von mindestens sechs Stunden ununterbrochen produktiv arbeiten zu können. Diese Formulierung wird häufig in der Arbeitsmedizin sowie bei der Beurteilung von Arbeitsfähigkeit herangezogen, insbesondere im Kontext von Beeinträchtigungen oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach der Untersuchung stellte der Arzt fest, dass der Patient mindestens 6 Stunden arbeitsfähig ist.
  • Arbeitnehmer sollten in der Lage sein, mindestens 6 Stunden konzentriert zu arbeiten, um die Vorgaben des Unternehmens zu erfüllen.
  • Bei der Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird darauf geachtet, dass diese mindestens 6 Stunden arbeitsfähig sind.
  • Eine Überprüfung der Arbeitsfähigkeit ergab, dass die betroffene Person unter bestimmten Bedingungen mehr als 6 Stunden arbeitsfähig sein kann.