Mit anschließender sicherheitsverwahrung

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Definition

"Mit anschließender Sicherheitsverwahrung" bezeichnet eine Maßnahme des deutschen Strafrechts, die angeordnet wird, wenn eine Person als gefährlich für die Allgemeinheit eingeschätzt wird, selbst nach Verbüßung ihrer Strafe. Die Sicherheitsverwahrung dient dazu, potenzielle Straftäter, die aufgrund psychischer Störungen oder schwerer Straftaten als rückfallgefährdet gelten, von der Gesellschaft zu isolieren. Diese Maßnahme kann nach der regulären Haftstrafe angeordnet werden, wenn das Risiko eines weiteren Vergehens als hoch eingeschätzt wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach der Urteilsverkündung wurde die Sicherheitsverwahrung des Täters umgehend angeordnet, da er als gefährlich eingeschätzt wurde.
  • Die Diskussion über "mit anschließender Sicherheitsverwahrung" nimmt in der Öffentlichkeit immer mehr Raum ein, insbesondere nach mehreren Rückfällen von entlassenen Straftätern.
  • In solchen Fällen wird oft eine kritische Prüfung der psychologischen Gutachten notwendig, um die Notwendigkeit der Sicherheitsverwahrung zu legitimieren.
  • Der Angeklagte erhielt eine langanhaltende Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung, um die Gesellschaft vor einer möglichen erneuten Straftat zu schützen.