Nach aktenlage entscheiden

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Definition

„Nach Aktenlage entscheiden“ bedeutet, Entscheidungen auf der Grundlage der vorhandenen Dokumente und Beweise zu treffen, ohne dass eine mündliche Verhandlung oder persönliche Anhörung der beteiligten Parteien erforderlich ist. Diese Vorgehensweise wird häufig in rechtlichen und administrativen Kontexten angewendet, um eine schnelle und effiziente Entscheidung zu ermöglichen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Gericht beschloss, nach Aktenlage zu entscheiden, da die Beweisführung ausreichend war.
  • In vielen Fällen ist es effektiver, nach Aktenlage zu entscheiden, um Zeit zu sparen.
  • Die Entscheidung wurde nach Aktenlage gefällt, weil die Angeklagten nicht erschienen sind.
  • Nach Aktenlage zu entscheiden, kann jedoch auch zu Ungerechtigkeiten führen, wenn wichtige Informationen fehlen.