Nach beamtenrechtlichen grundsätzen versorgungsberechtigt
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Definition
Der Begriff "nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt" bezeichnet die Eigenschaft einer Person, Anspruch auf bestimmte Versorgungsleistungen zu haben, die im Rahmen des Beamtenrechts definiert sind. Dies betrifft insbesondere finanzielle Leistungen, die Beamte oder deren Angehörige im Falle von Pensionierung, Tod oder Dienstunfähigkeit erhalten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt sind alle im öffentlichen Dienst tätigen Beamten.
- Die Witwe des verstorbenen Beamten ist nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt und erhält eine Witwenpension.
- Um nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Das Verwaltungsgericht entschied, dass der Kläger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist.