Nicht durch niederlegung zustellen

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Definition

Der Ausdruck "nicht durch Niederlegung zustellen" bezieht sich auf den Vorgang, bei dem eine Zustellung, beispielsweise von Dokumenten oder rechtlichen Schriftstücken, nicht beispielsweise durch das Ablegen oder Einwerfen in einen Briefkasten erfolgt. Stattdessen wird eine andere Form der Zustellung angewendet, die den Anforderungen der ordnungsgemäßen Zustellung gerecht wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Zustellung der Klageschrift wurde nicht durch Niederlegung zugestellt, sondern erfolgte persönlich.
  • Bei der Fristwahrung ist es wichtig, dass keine Zustellung durch Niederlegung erfolgt, da dies nicht als rechtsgültig anerkannt wird.
  • In vielen Fällen muss die Zustellung einer Kündigung durch einen Boten erfolgen, nicht durch Niederlegung.
  • Der Anwalt stellte sicher, dass das Dokument nicht durch Niederlegung, sondern auf vertraglich festgelegte Weise zugestellt wird.