Nicht rechtsfähige gemeinschaftseinrichtung

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Definition

Eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung ist eine organisatorische Einheit, die nicht als juristische Person anerkannt ist. Diese Einrichtungen können beispielsweise in Form von Genossenschaften, Ausschüssen oder Arbeitsgruppen bestehen und dienen oft dem gemeinsamen Zweck oder Interesse ihrer Mitglieder. Da sie keine eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzen, können sie nicht selbst Verträge abschließen oder vor Gericht klagen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung organisierte regelmäßig Veranstaltungen für die Anwohner.
  • In der nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung können alle Mitglieder ihre Ideen einbringen.
  • Obwohl die Gruppe als nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung firmiert, arbeitet sie sehr effektiv im Gemeinwesen.
  • Die Stadt unterstützte die Projekte der nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung aufgrund ihrer positiven Auswirkungen auf die Nachbarschaft.