Nichtigkeit
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Definition
Nichtigkeit bezeichnet den Zustand, in dem eine rechtliche Handlung, ein Vertrag oder ein Dokument keine rechtliche Wirkung entfaltet und somit als nicht existent gilt. In rechtlichen Kontexten wird Nichtigkeit oft mit dem Fehlen wesentlicher Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Handlung in Verbindung gebracht.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Vertrag war aufgrund eines Formfehlers von Anfang an nichtig.
- In diesem Fall wird die Nichtigkeit des Testaments festgestellt.
- Trotz der Unterschrift konnte die Nichtigkeit der Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden.
- Juristen müssen oft die Nichtigkeit von Verträgen prüfen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.