Ohg bei firmen

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Definition

ohg ist eine Abkürzung, die in der Geschäftswelt für "offene Handelsgesellschaft" steht. Es handelt sich um eine Form der Personengesellschaft, die von mindestens zwei Gesellschaftern betrieben wird, die unbeschränkt haftbar sind. Die ohg ist eine gängige Unternehmensform im deutschen Handelsrecht und eignet sich besonders für kleinere und mittlere Unternehmen, die eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern erfordern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In Deutschland ist die ohg eine beliebte Unternehmensform für viele Kleinstunternehmen.
  • Die Gesellschafter einer ohg haften mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
  • Bei der Gründung einer ohg sind keine besonderen Anforderungen an das Stammkapital erforderlich.
  • Ingenieure und Architekten entscheiden sich oft für die ohg, um ihre Dienstleistungen gemeinschaftlich anzubieten.