Ohne mündliche verhandlung

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Definition

Der Begriff "ohne mündliche Verhandlung" bezeichnet einen rechtlichen Prozess, bei dem Entscheidungen oder Urteile getroffen werden, ohne dass eine mündliche Anhörung oder ein persönliches Erscheinen der Parteien vor Gericht stattfindet. Dies kann in verschiedenen Verfahren, beispielsweise im Zivilrecht oder im Verwaltungsrecht, Anwendung finden, um Zeit und Ressourcen zu sparen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Richter entschied, dass der Fall ohne mündliche Verhandlung behandelt werden kann.
  • In vielen Fällen ist es effizienter, eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung herbeizuführen.
  • Die Klägerin war überrascht, als sie erfuhr, dass ihr Fall ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.
  • Die Möglichkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung kann den Prozess erheblich beschleunigen.