Ordentliche kündigung

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Definition

Eine ordentliche Kündigung ist die Beendigung eines Vertragsverhältnisses, insbesondere eines Arbeitsverhältnisses oder Mietverhältnisses, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese Form der Kündigung ist im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung, die fristlos erfolgt, geregelt und ermöglicht es beiden Vertragspartnern, sich auf die Beendigung der Zusammenarbeit vorzubereiten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses muss schriftlich erfolgen.
  • Der Arbeitnehmer hat sich entschieden, eine ordentliche Kündigung einzureichen, um neue berufliche Wege zu gehen.
  • Bei der ordentlichen Kündigung ist es wichtig, die vereinbarten Fristen einzuhalten.
  • Der Vermieter hat das Nutzungsverhältnis durch eine ordentliche Kündigung beendet, da die Mietzeitschrift nicht eingehalten wurde.