P.p.a

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Definition

Das Kürzel p.p.a. steht für "pro parte" und wird häufig in juristischen und administrativen Kontexten verwendet. Es beschreibt eine Handlung oder einen Zustand, der teilweise oder in bestimmten Aspekten zutrifft. In der Regel wird es verwendet, um anzuzeigen, dass etwas nur für einen Teil oder in einem bestimmten Teilbereich gültig ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Bericht bezieht sich p.p.a. nur auf die ersten beiden Quartale des Jahres.
  • In dieser Studie wurden die Ergebnisse p.p.a. für verschiedene Altersgruppen analysiert.
  • Der Vertrag gilt p.p.a. nur unter der Voraussetzung, dass alle Bedingungen erfüllt werden.
  • Die Kosten werden p.p.a. auf die einzelnen Abteilungen verteilt.