Pachten

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Definition

Pachten bezeichnet den vertraglichen Erwerb des Nutzungsrechts an einem Grundstück oder einer anderen Immobilie gegen Zahlung eines bestimmten Entgelts, dem Pachtzins. Der Pächter erhält in der Regel das Recht, die gepachtete Fläche für bestimmte Zwecke, wie beispielsweise landwirtschaftliche Nutzung oder Gewerbe, zu nutzen, während der Verpächter Eigentümer bleibt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Landwirt entschied sich, das Feld von seinem Nachbarn zu pachten, um seine Ernte zu vergrößern.
  • Die Gastronomiekette plant, ein neues Restaurant in der Altstadt zu pachten.
  • Nach dem Studium sucht er eine geeignete Immobilie, die er pachten kann, um seine eigene Praxis zu eröffnen.
  • Der Verein hat die Sportanlage für fünf Jahre gepachtet, um dort regelmäßig Trainingseinheiten abzuhalten.