Paragraph 14 bis 16 at avr

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Definition

Der Paragraph 14 bis 16 des AVR (Allgemeiner Versorgungsvertrag) beschäftigen sich mit den Regelungen zur Vergütung von Leistungen, die in der Regel von den Anbietern im Gesundheitswesen erbracht werden. Diese Paragraphen definieren die Rahmenbedingungen, unter denen die Vergütung für medizinische Dienstleistungen erfolgt, und legen fest, welche Kriterien für eine angemessene Entlohnung gelten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Paragraph 14 bis 16 des AVR legt die Grundlagen für die Vergütung medizinischer Leistungen fest.
  • Ärzte müssen sich an die Regelungen des Paragraphen 14 bis 16 halten, um sicherzustellen, dass ihre Leistungen angemessen vergütet werden.
  • Die Änderungen in den Paragraphen 14 bis 16 könnten Auswirkungen auf die Budgetierung der Gesundheitsdienstleister haben.
  • In Zukunft könnten die Paragraphen 14 bis 16 des AVR regelmäßig überprüft und angepasst werden, um den aktuellen Bedürfnisse des Gesundheitssystems gerecht zu werden.