Paragraph 19 owig
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Paragraph 19 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelt die Möglichkeiten der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, insbesondere die Verhängung von Geldbußen. Dabei wird definiert, in welchen Fällen ein Bußgeld festgesetzt werden kann und unter welchen Umständen diese verhängt werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Paragraph 19 OWiG besagt, dass bei Verstößen eine Geldbuße verhängt werden kann.
- Bei der Entscheidung über ein Bußgeld spielt der Paragraph 19 OWiG eine zentrale Rolle.
- In vielen Fällen entscheidet der Sachbearbeiter über die Anwendung des Paragraphen 19 OWiG.
- Vor der Erhebung eines Bußgeldes gemäß Paragraph 19 OWiG muss die Ordnungswidrigkeit eindeutig nachgewiesen werden.