Paragraph 78a abs 1
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Definition
Der Paragraph 78a Absatz 1 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) regelt bestimmte Aspekte des Sexualstrafrechts, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dieser Paragraph behandelt die strafrechtlichen Konsequenzen von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen und legt fest, unter welchen Bedingungen solche Handlungen als Straftat zu werten sind.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Paragraph 78a Absatz 1 schützt Minderjährige vor sexuellen Übergriffen.
- In der Diskussion über das Sexualstrafrecht wird häufig auf den Paragraph 78a Absatz 1 verwiesen.
- Die Einhaltung der Vorschriften aus Paragraph 78a Absatz 1 ist für den Jugendmedienschutz von großer Bedeutung.
- Juristen interpretieren den Paragraph 78a Absatz 1 unterschiedlich in Bezug auf die Auslegung sexueller Handlungen.