Passive wahlrecht
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Das passive Wahlrecht bezeichnet das Recht eines Bürgers, für ein öffentliches Amt oder ein Mandat gewählt zu werden. Es steht im Gegensatz zum aktiven Wahlrecht, das es den Bürgern ermöglicht, selbst Stimmen abzugeben und somit an Wahlen teilzunehmen. Das passive Wahlrecht wird oft in Verbindung mit bestimmten Voraussetzungen, wie etwa dem Erreichen eines bestimmten Alters, dem Wohnsitz oder der Staatsbürgerschaft, diskutiert.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In Deutschland hat jeder volljährige Bürger das passive Wahlrecht und kann sich für öffentliche Ämter zur Wahl stellen.
- Die Frist zur Anmeldung für das passive Wahlrecht endet einige Wochen vor der Wahl.
- Jungpolitiker setzen sich dafür ein, das passive Wahlrecht für unter 18-Jährige zu erweitern.
- Die Bewerber mussten nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das passive Wahlrecht erfüllten.