Passiver rechtsschutz bei der privathaftpflichtversicherung

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Definition

Der passive Rechtsschutz bei der Privathaftpflichtversicherung bezieht sich auf die Absicherung des Versicherungsnehmers gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter. Dies bedeutet, dass die Versicherung nicht nur für berechtigte Ansprüche aufkommt, sondern auch die Kosten für die Abwehr gegen unberechtigte Forderungen übernimmt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der passive Rechtsschutz bei der Privathaftpflichtversicherung schützt mich vor unberechtigten Forderungen.
  • Dank des passiven Rechtsschutzes konnte ich mich gegen die Klage eines Nachbarn verteidigen, der mir fälschlicherweise Schadenersatz forderte.
  • Wenn jemand aufgrund eines Missverständnisses einen Anspruch erhebt, tritt der passive Rechtsschutz in Kraft.
  • Es ist wichtig, den passiven Rechtsschutz in der Privathaftpflichtversicherung zu beachten, um im Streitfall abgesichert zu sein.