Passiver rechtsschutz bei der privathaftpflichtversicherung
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Definition
Der passive Rechtsschutz bei der Privathaftpflichtversicherung bezieht sich auf die Absicherung des Versicherungsnehmers gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter. Dies bedeutet, dass die Versicherung nicht nur für berechtigte Ansprüche aufkommt, sondern auch die Kosten für die Abwehr gegen unberechtigte Forderungen übernimmt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der passive Rechtsschutz bei der Privathaftpflichtversicherung schützt mich vor unberechtigten Forderungen.
- Dank des passiven Rechtsschutzes konnte ich mich gegen die Klage eines Nachbarn verteidigen, der mir fälschlicherweise Schadenersatz forderte.
- Wenn jemand aufgrund eines Missverständnisses einen Anspruch erhebt, tritt der passive Rechtsschutz in Kraft.
- Es ist wichtig, den passiven Rechtsschutz in der Privathaftpflichtversicherung zu beachten, um im Streitfall abgesichert zu sein.