Persona non grata auf deutsch
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Ausdruck "persona non grata" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt "ungeeignete Person" oder "unerwünschte Person". Er wird häufig in diplomatischen Kontexten verwendet, um eine Person zu beschreiben, die von einem Staat nicht mehr akzeptiert oder willkommen geheißen wird, meist aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer politischen Überzeugungen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Botschafter erklärte, dass der ehemalige Regierungsbeamte nun als persona non grata betrachtet wird.
- In diplomatischen Kreisen ist es nicht ungewöhnlich, dass jemand zum persona non grata ernannt wird, wenn er gegen die Regeln verstößt.
- Nach den Vorwürfen musste die Organisation die persona non grata sofort ausweisen.
- In dem aktuellen politischen Klima ist es nicht verwunderlich, dass so viele Personen als persona non grata gelten.