Pflegegrad 1 welche leistungen gibt es

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Definition

Der Pflegegrad 1 bezeichnet den niedrigsten Grad der Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Personen, die in diesen Pflegegrad eingestuft sind, benötigen zwar Unterstützung im Alltag, jedoch in einem geringeren Umfang im Vergleich zu höheren Pflegegraden. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und basiert auf dem individuellen Unterstützungsbedarf.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Eine Person mit Pflegegrad 1 benötigt Unterstützung bei der persönlichen Hygiene.
  • Die finanziellen Leistungen für Pflegegrad 1 sind begrenzt, jedoch hilfreich für die angesprochene Basisversorgung.
  • Angehörige von Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 können ebenfalls Schulungen zur Verbesserung der Pflege erhalten.
  • Der Antrag auf Einstufung in Pflegegrad 1 muss umfassend dokumentiert werden, um den individuellen Bedarf festzustellen.