Pflegeregress abgeschafft das
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Definition
Der Begriff "Pflegeregress" bezieht sich auf das rechtliche Verfahren, bei dem Pflegekassen oder Sozialhilfeträger von den Angehörigen eines Pflegebedürftigen Kosten für die Pflege zurückfordern können, wenn diese für den Pflegebedürftigen aufkommen müssen. Die Abschaffung des Pflegeregresses bedeutet, dass Angehörige nicht mehr für die Kosten der Pflege in Anspruch genommen werden können, was eine Entlastung für viele Familien bedeutet.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Pflegeregress wurde abgeschafft, um Angehörige finanziell zu entlasten.
- Viele Pflegebedürftige und ihre Familien profitieren von der Abschaffung des Pflegeregresses.
- Mit der neuen Regelung sind Angehörige nicht mehr für die Pflegekosten verantwortlich.
- Diese Entscheidung hat für viele Familien eine enorme Erleichterung gebracht.