Pflegestufe 1 2 3
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Definition
Die Pflegegrade 1, 2 und 3 sind Kategorien innerhalb des deutschen Pflegeversicherungssystems, die den Unterstützungsbedarf von Menschen mit Pflegebedürftigkeit klassifizieren. Diese Grade ersetzen seit 2017 die ehemaligen Pflegestufen und sind in ascending Reihenfolge angeordnet. Pflegegrad 1 beschreibt einen geringen, Pflegegrad 2 einen erheblichen und Pflegegrad 3 einen schweren Unterstützungsbedarf.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Eine Person mit Pflegegrad 1 benötigt Unterstützung bei der täglichen Hygiene.
- Menschen mit Pflegegrad 2 haben einen erheblichen Bedarf an Hilfe im Alltag.
- Der Wechsel von Pflegegrad 2 zu Pflegegrad 3 kann eine bedeutende finanzielle Entlastung bringen.
- Angehörige von Pflegebedürftigen sollten die verschiedenen Pflegegrade gut verstehen, um optimale Unterstützung zu gewähren.