Pflegestufe 5

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Definition

Die Pflegestufe 5 bezeichnet im deutschen Pflegeversicherungsrecht einen hohen Grad an Pflegebedürftigkeit. Diese Stufe wird Personen zugeordnet, die einen besonders intensiven Pflege- und Betreuungsbedarf haben. Pflegestufe 5 ist häufig für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder erheblichen psychischen Erkrankungen vorgesehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der neuen Regelung zur Pflegeversicherung wurde die Pflegestufe 5 eingeführt, um den Bedürfnissen schwerstpflegebedürftiger Menschen besser gerecht zu werden.
  • Personen in Pflegestufe 5 benötigen rund um die Uhr Unterstützung und können viele alltägliche Dinge nicht mehr selbstständig erledigen.
  • Die Einstufung in die Pflegestufe 5 erfolgt durch einen Gutachter, der die Pflegebedürftigkeit anhand bestimmter Kriterien bewertet.
  • Angehörige von Menschen in Pflegestufe 5 haben Anspruch auf spezielle Schulungen und Unterstützung, um die Pflege zu erleichtern.