Pflichtmitglied in einer berufsständischen versorgungseinrichtung

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Definition

Eine Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bedeutet, dass Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe, wie beispielsweise Ärzte, Architekten oder Journalisten, gesetzlich verpflichtet sind, in eine derartige Einrichtung einzutreten. Die versorgungseinrichtungsübergreifenden Regelungen sollen eine angemessene Alters- oder Berufsversorgung sicherstellen und gewährleisten, dass die Mitglieder im Alter oder im Falle von Berufsunfähigkeit eine finanzielle Grundsicherung erhalten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Als Arzt ist es für mich notwendig, Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zu sein.
  • Die Pflichtmitgliedschaft schützt die Mitglieder vor finanziellen Engpässen im Alter.
  • Viele Berufsgruppen haben eigene versorgungseinrichtungen, in die eine Pflichtmitgliedschaft besteht.
  • Bevor ich meine Praxis eröffnet habe, habe ich mich über die Anforderungen einer Pflichtmitgliedschaft informiert.