Pflichtversichert bei der krankenkasse

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Definition

Pflichtversichert bei der Krankenkasse bedeutet, dass eine Person gesetzlich verpflichtet ist, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dies betrifft in Deutschland alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und Studierenden, die ein bestimmtes Einkommen überschreiten oder eine bestimmte Altersgrenze erreichen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dann die Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente und präventive Maßnahmen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Maria ist pflichtversichert bei der Krankenkasse, da sie eine Ausbildung begonnen hat.
  • Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist pflichtversichert, sofern sein Einkommen die festgelegte Grenze erreicht.
  • Bei der Anstellung in einer Teilzeitstelle ist es ebenfalls möglich, pflichtversichert bei der Krankenkasse zu sein.
  • Die gesetzliche Regelung sorgt dafür, dass viele Menschen pflichtversichert sind und somit Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten.