Pflichtversichert krankenkasse

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Definition

Die Pflichtversicherung in der Krankenkasse bezeichnet eine gesetzliche Regelung, nach der bestimmte Personengruppen in Deutschland verpflichtet sind, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Dies betrifft insbesondere Angestellte, Auszubildende, Studenten und einige Selbstständige. Die Pflichtversicherung gewährleistet, dass alle Versicherten Zugang zu medizinischen Leistungen und Behandlungen haben und trägt somit zur gesundheitlichen Grundversorgung der Bevölkerung bei.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Jeder Arbeitnehmer in Deutschland muss in einer pflichtversicherten Krankenkasse Mitglied sein.
  • Die Leistungen der pflichtversicherten Krankenkasse umfassen Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche und Medikamente.
  • Auch Schüler und Studenten sind in der Regel pflichtversichert, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
  • Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, ist durch die Pflichtversicherung geschützt und hat Anspruch auf Krankengeld.