Pflichtversichert oder freiwillig versichert

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Definition

Der Begriff 'pflichtversichert oder freiwillig versichert' bezieht sich auf die Art der Krankenversicherung in Deutschland. Pflichtversichert sind Personen, die aufgrund ihres Erwerbsverhältnisses in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein müssen. Freiwillig versichert sind hingegen diejenigen, die sich - meist nach einem gewissen Zeitraum der Pflichtversicherung - entscheiden, weiterhin in der GKV zu bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In Deutschland ist die Entscheidung, ob man pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, oft eine wichtige Überlegung beim Jobwechsel.
  • Studierende haben die Möglichkeit, sich entweder als Pflichtversicherte oder freiwillig versichert in der GKV zu melden.
  • Wer frisch in die Selbstständigkeit startet, muss sich überlegen, ob er als freiwillig versichert bleibt oder in die private Krankenversicherung wechselt.
  • Die Unterschiede zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten können sich erheblich auf die Leistungen und Beiträge auswirken.