Pka

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Definition

Der Begriff PKA steht für "Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte". Diese Berufsbezeichnung bezeichnet eine Fachkraft, die in der Apotheke oder im pharmazeutischen Großhandel tätig ist und insbesondere für kaufmännische Aufgaben verantwortlich ist, wie beispielsweise den Einkauf, die Lagerverwaltung und den Verkauf von Arzneimitteln und pharmazeutischen Produkten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die PKA organisiert die Warenwirtschaft in der Apotheke und sorgt dafür, dass alle Arzneimittel vorrätig sind.
  • Um als PKA arbeiten zu können, ist eine spezielle Ausbildung erforderlich, die mehrere Jahre dauert.
  • Viele PKAs haben ein umfangreiches Wissen über Arzneimittel und deren Wirkungsweise.
  • Die Aufgaben einer PKA sind vielfältig und reichen von der Kundenberatung bis hin zur Buchhaltung.