Pp

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Definition

„pp“ ist eine Abkürzung, die hauptsächlich im deutschen Sprachraum verwendet wird. Sie steht für „Postscriptum“ oder „Per Protokoll“ und wird oft in der Korrespondenz und im rechtlichen Kontext verwendet, um auf eine nachträgliche Ergänzung oder eine formelle Erklärung hinzuweisen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Anwalt fügte den Vermerk „pp“ am Ende des Schreibens hinzu.
  • Nach dem Hauptteil des Briefes schrieb sie ein kurzes Postscriptum (pp).
  • In der Sitzung wurde ein pp für das Protokoll erstellt.
  • Er versäumte es, das pp zu erwähnen, was zu Missverständnissen führte.