Ppa bei der unterschrift

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Definition

Der Begriff "ppa" bei der Unterschrift steht für "per procura". Es handelt sich hierbei um eine rechtliche Abkürzung, die angibt, dass eine Person im Namen einer anderen Person oder Organisation handelt. Die Verwendung von "ppa" zeigt an, dass die unterschreibende Person bevollmächtigt ist, die entsprechenden Handlungen durchzuführen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Geschäftsführer hat die Unterlagen mit "ppa" unterschrieben, um anzuzeigen, dass er im Auftrag des Unternehmens handelt.
  • Bei der Unterzeichnung des Vertrages war es wichtig, dass der Vertreter "ppa" anmerkt, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
  • Wenn eine Person für eine andere "ppa" unterschreibt, benötigt sie in der Regel eine offizielle Vollmacht.
  • Der Notar prüfte, ob die Unterschrift "ppa" gültig und rechtskräftig war, bevor der Vertrag abgeschlossen wurde.