Ppa vor der unterschrift

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Definition

Der Ausdruck "ppa" vor der Unterschrift steht für "per procura" und bedeutet, dass jemand die Befugnis hat, im Namen eines anderen zu handeln oder Verträge abzuschließen. Diese Abkürzung wird häufig in geschäftlichen Kontexten verwendet, um zu verdeutlichen, dass der Unterzeichner nicht persönlich für sich selbst, sondern in Vertretung einer anderen Person oder Organisation handelt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Geschäftsführer unterzeichnete das Dokument ppa, um den Vertrag im Namen der Firma abzuschließen.
  • Bei geschäftlichen Entscheidungen ist es wichtig, die ppa Unterschrift korrekt zu verwenden, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • In vielen Unternehmen müssen Mitarbeiter ppa unterschreiben, wenn sie im Auftrag anderer handeln.
  • Der Anwalt gab an, dass sein Klient ihm ppa Vollmacht erteilt hat, um die Verhandlungen zu führen.