Prokura in einer gmbh
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Definition
Prokura ist ein rechtliches Konzept, das in Deutschland und anderen Ländern verwendet wird, um einer Person die Vollmacht zu erteilen, im Namen eines Unternehmens, insbesondere einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), zu handeln. Diese Vollmacht erlaubt es dem Prokuristen, zahlreiche Geschäfte und rechtliche Handlungen für das Unternehmen durchzuführen, jedoch sind bestimmte wesentliche Entscheidungen wie die Änderung des Gesellschaftsvertrags oder die Auflösung der Gesellschaft nicht von der Prokura abgedeckt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Prokurist kann Verträge im Namen der GmbH abschließen, ohne dass der Geschäftsführer vorher zustimmen muss.
- Die Prokura wurde dem neuen Mitarbeiter erteilt, nachdem er ausreichend Erfahrung in der Branche gesammelt hatte.
- Ein Prokurist hat umfangreiche Rechte, aber sie unterscheiden sich von denen eines Gesellschafters oder Geschäftsführers.
- Bei der Einstellung eines neuen Prokuristen ist es wichtig, die notwendigen Schritte zur Bestellung und Eintragung in das Handelsregister zu befolgen.