Prokurist

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Definition

Ein Prokurist ist eine Person, die durch eine spezielle Vollmacht, die Prokura, umfassende Vertretungsbefugnisse für ein Unternehmen hat. Prokuristen sind berechtigt, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen und rechtliche Entscheidungen zu treffen. Die Prokura kann in verschiedenen Ausprägungen erfolgen, z.B. als Einzelprokura, bei der ein Prokurist alleine handeln kann, oder als Gesamtprokura, bei der mehrere Prokuristen zusammen handeln müssen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Prokurist hat die Befugnis, im Namen der Firma Verträge abzuschließen.
  • In der letzten Gesellschafterversammlung wurde ein neuer Prokurist ernannt.
  • Trotz seiner Abwesenheit konnte der Prokurist die notwendigen Entscheidungen treffen.
  • Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter über die Befugnisse des Prokuristen informiert sind.