Pv auf der lohnabrechnung

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Definition

PV auf der Lohnabrechnung steht für „Pensionsversicherung“. Es handelt sich dabei um einen Teil der Abgaben, die vom Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers abgezogen werden, um dessen Altersvorsorge und finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu gewährleisten. Die Pensionsversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems und zielt darauf ab, den Lebensstandard im Alter zu sichern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Auf meiner Lohnabrechnung wurde der Beitrag zur PV deutlich aufgeführt.
  • Die PV ist ein wichtiger Bestandteil meiner finanziellen Planung für die Zukunft.
  • Viele Arbeitnehmer wissen nicht, wie viel sie tatsächlich in die PV einzahlen.
  • Der Tarifvertrag sieht vor, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz zur PV beiträgt.