Pv in der lohnabrechnung

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Definition

"pv" in der Lohnabrechnung steht für "Pensionsversicherung". Es handelt sich dabei um einen Bestandteil der Sozialversicherungsbeiträge, die ein Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter entrichtet. Die Pensionsversicherung sichert den Arbeitnehmer im Alter ab und ist Teil der Altersvorsorge.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Lohnabrechnung wird der Beitrag zur pv deutlich ausgewiesen.
  • Jeder Arbeitnehmer sollte sich über die Bedeutung der pv in seiner Lohnabrechnung im Klaren sein.
  • Die pv spielt eine entscheidende Rolle für die finanzielle Sicherheit im Alter.
  • Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die pv für ihre Angestellten zu entrichten.