Recht vor links

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Definition

"Recht vor links" ist eine Verkehrsregel, die besagt, dass an einer Kreuzung oder Einmündung Fahrzeuge von rechts bevorrechtigt sind. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug, das von rechts kommt, Vorrang hat, während der Fahrer eines Fahrzeugs von links die Vorfahrt beachten muss. Diese Regel gilt insbesondere in Ländern mit Rechtsverkehr.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • An der nächsten Kreuzung gilt "Recht vor links", also halte bitte an, wenn du von links kommst.
  • Ich habe nicht gewusst, dass hier "Recht vor links" herrscht, weshalb ich die Vorfahrt missachtet habe.
  • Sie fuhr in die Kreuzung ein, ohne auf die Regel "Recht vor links" zu achten, und verursachte dadurch einen Unfall.
  • Das Schild weist darauf hin, dass an dieser Stelle die Regel "Recht vor links" Anwendung findet, was viele Autofahrer ignorieren.