Rechtswidrig

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Definition

Der Begriff "rechtswidrig" bezeichnet Handlungen oder Zustände, die gegen geltendes Recht verstoßen. Diese Rechtswidrigkeit kann sowohl auf strafrechtlicher als auch auf zivilrechtlicher Ebene bestehen und zieht in der Regel rechtliche Konsequenzen nach sich. Eine Handlung gilt als rechtswidrig, wenn sie gesetzlich verboten ist oder gegen rechtliche Verpflichtungen verstößt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Verhalten des Angeklagten war eindeutig rechtswidrig und wurde daher bestraft.
  • Wenn jemand rechtswidrig handelt, kann dies weitreichende Folgen für die betroffene Person haben.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung rechtswidrig war und die Mitarbeiterin entschädigt werden muss.
  • Rechtswidrige Handlungen können nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.