Rentensplitting bei witwenrente
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Das Rentensplitting bei Witwenrente bezeichnet einen Prozess, bei dem die Rentenanwartschaften eines verstorbenen Ehepartners gleichmäßig auf den überlebenden Ehepartner verteilt werden. Dieses Verfahren wird angewendet, um die finanzielle Absicherung des Witwers oder der Witwe zu gewährleisten, indem die Rentenansprüche beider Partner in die Witwenrente einfließen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Im Falle eines Todes des Ehepartners kann das Rentensplitting bei Witwenrente für finanzielle Stabilität sorgen.
- Durch das Rentensplitting bei Witwenrente wird sichergestellt, dass der überlebende Partner von den Rentenanwartschaften profitiert.
- Viele Paare entscheiden sich, das Rentensplitting bei Witwenrente bei der Planung ihrer Altersvorsorge zu berücksichtigen.
- Das Gesetz zum Rentensplitting bei Witwenrente schützt die wirtschaftlichen Interessen des hinterbliebenen Ehepartners.