Rr in der lohnabrechnung
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Definition
"rr" in der Lohnabrechnung bezeichnet die Abkürzung für "Rentenansprüche". Es handelt sich um einen speziellen Posten, der die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Altersvorsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Diese Ansprüche wird in der Regel monatlich erfasst und in der Abrechnung aufgeführt, um die zukünftigen Rentenansprüche transparent zu machen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In der letzten Lohnabrechnung wurden meine rr klar aufgeführt, was mir half, meine zukünftigen Rentenansprüche besser zu verstehen.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die rr korrekt zu berechnen und in der Abrechnung anzugeben.
- Es ist wichtig, die rr regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche erfasst werden.
- Änderungen in der Beschäftigung können Auswirkungen auf die rr haben, die in der nächsten Lohnabrechnung sichtbar werden.