S.p.a.

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Definition

Der Begriff 's.p.a.' steht für 'Società per Azioni', ein italienischer Ausdruck, der eine Aktiengesellschaft bezeichnet. Diese Form der Unternehmensstruktur ist in Italien und anderen Ländern gebräuchlich und ähnelt der Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland oder der Corporation (Corp.) in den USA. Eine s.p.a. ist dadurch gekennzeichnet, dass ihr Kapital in Aktien aufgeteilt ist, die von den Gesellschaftern gehalten werden. Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich in der Regel auf ihre Einlage in das Gesellschaftskapital.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Firma XY Aktiengesellschaft ist eine bekannte s.p.a. in der italienischen Lebensmittelindustrie.
  • Investoren haben großes Interesse an der neuen s.p.a. gezeigt, die innovative Technologien entwickelt.
  • Eine s.p.a. bietet den Vorteil, dass die Haftung der Gesellschafter auf das investierte Kapital beschränkt ist.
  • In Italien ist es üblich, dass größere Unternehmen als s.p.a. gegründet werden, um eine breitere Kapitalbasis zu schaffen.