Scheinselbständigkeit

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Definition

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als selbständig gilt, in Wirklichkeit jedoch wie ein Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis arbeitet. Dies bedeutet, dass der sogenannte Selbständige in der Regel nicht über die typischen Freiheiten eines Selbständigen verfügt, sondern an Weisungen des Auftraggebers gebunden ist und meist keine eigenen unternehmerischen Risiken trägt. Die rechtliche Einordnung ist wichtig, da sie Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht und andere arbeitsrechtliche Aspekte hat.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Viele Menschen in der Kreativbranche sind von Scheinselbständigkeit betroffen, obwohl sie außerhalb eines festen Arbeitsplatzes tätig sind.
  • Arbeitgeber sollten vorsichtig sein, um nicht in die Falle der Scheinselbständigkeit zu tappen, da dies weitreichende rechtliche Konsequenzen haben kann.
  • Die Scheinselbständigkeit wird häufig bei Aufträgen in der IT-Branche diskutiert, wo viele als Selbständige arbeiten, aber tatsächlich wie Angestellte funktionieren.
  • Eine Überprüfung des Status ist oft ratsam, um unangenehme Überraschungen bei der Sozialversicherungsabgabe zu vermeiden.