Schriftlich oder zur niederschrift

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Definition

Der Ausdruck "schriftlich oder zur Niederschrift" bezieht sich auf die Formulierung von Informationen, Vereinbarungen oder Erklärungen in schriftlicher Form. Diese Form der Kommunikation ist besonders wichtig in juristischen, administrativen oder geschäftlichen Kontexten, da sie oft als Beweis für getroffene Vereinbarungen oder festgehaltene Sachverhalte dient.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Vertrag muss schriftlich oder zur Niederschrift festgehalten werden, um rechtlich bindend zu sein.
  • Die Vereinbarung zwischen den Parteien wurde schriftlich oder zur Niederschrift verfasst, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Bei der Befragung der Zeugen wurde alles schriftlich oder zur Niederschrift dokumentiert.
  • Für die Antragstellung ist es erforderlich, dass alle Informationen schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.